Dürfen wir Sie zurückrufen?
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Jetzt besuchenDer Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung zu erzielen wäre – gemäß den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).
Zur Ableitung eines Verkaufspreises, zur Überprüfung eines Ankaufpreises, in Scheidungsfällen, in Erbschaftsangelegenheiten, in Vormundschaftssachen, für Zwangsversteigerungen, zur Bilanzierung, zur Besteuerung, bei Vermögensstreitigkeiten, zur Ermittlung von Versicherungswerten und bei städtebaulicher Sanierung, Enteignung oder Umlegung. Um den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln, begehen wir Ihre Immobilie.
Außerdem benötigen wir Unterlagen von Ihnen, die wir gemeinsam mit Ihnen besprechen. Eine erste Checkliste ist unten dargestellt. Bereits wenige Tage danach erhalten Sie das gewünschte Gutachten.