Dürfen wir Sie zurückrufen?
Social Media Profile
Besuchen Sie uns auf Xing
Jetzt besuchenBesuchen Sie uns auf Linkedin
Jetzt besuchenBesuchen Sie uns auf Facebook
Jetzt besuchenBesuchen Sie uns auf Instagram
Jetzt besuchenDas erleichtert Verbrauchern, das energetische Niveau eines Gebäudes einzuschätzen. Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder eine Eigentumswohnung vermieten möchten, müssen seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung vom 1. Mai 2014 verschärft Pflichten beachten. Auf welche Anforderungen Verkäufer und Vermieter beim Energieausweis achten müssen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das über den Energieverbrauch eines Gebäudes Auskunft gibt. Er gilt immer für ein ganzes Gebäude und kann nicht für eine einzelne Eigentumswohnung erstellt werden. Er gibt daher kaum Rückschlüsse über einen individuellen Verbrauch.
Eine Erdgeschosswohnung mit freien Außenwänden hat häufig einen höheren Verbrauch als eine Etagenwohnung, die umgeben von anderen Wohnungen mit weniger Verbrauch auskommt. Das einzelne Heizverhalten der Bewohner, Lage und Witterung spielen immer zusätzlich eine Rolle.
Den Energieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Arten, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte berechnet werden. Im Bedarfsausweis wird der Wert auf Grundlage des Energiebedarfs, beim Verbrauchsausweis aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs ermittelt. Welchen Energieausweis Sie als Eigentümer erstellen lassen müssen, hängt vom Gebäude ab – einen bedarfsorientierten Ausweis können Sie jedoch immer erstellen lassen.
Ermittelt werden die Energiebedarfskennwerte beim Bedarfsausweis mithilfe verschiedener Angaben wie dem Baujahr, der Gebäudegröße, den Baumaterialien sowie unter Annahme standardisierter Randbedingungen wie Klima und Nutzerverhalten.
Ermittelt werden die Energieverbrauchskennwerte beim Verbrauchsausweis mithilfe der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.
Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringen Aufwands bei der Datenerhebung die kostengünstigere Wahl. Er ist jedoch weniger aussagekräftig, da der Verbrauch abhängig vom individuellen Verhalten berechnet wird und so kaum eine Aussage über den zukünftigen Verbrauch gemacht werden kann.
Wer sein Haus verkaufen oder eine Wohnung vermieten möchte, muss bereits bei der Immobilienanzeige auf Online-Portalen wie ImmobilienScout24 verschiedene Kennwerte veröffentlichen:
Bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsunterzeichnung – mindestens als Kopie – vom Eigentümer an den Käufer oder Mieter übergeben werden.
Ein Immobilienmakler unterstützt Eigentümer bei der Beschaffung aller wichtigen Unterlagen wie u.a. Grundbuchauszug, Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis – und auch Energieausweis. Er kümmert sich darum, dass alle notwendigen Angaben im Exposé gemacht werden und während der Besichtigungen der Energieausweis frei zugänglich eingesehen werden kann.
Aktuelle Informationen rund um den Energieausweis gibt es auch bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) oder der örtlichen Verbraucherzentrale.