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Marktwert Ihrer Immobilie

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten –
von unseren Experten

Immobilienbewertung – schnell und kostenfrei

Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie nicht – wir kennen ihn!

Der Marktwert einer Immobilie ist über Datenbanken und Internetrecherchen nicht zu ermitteln. Die Gründe hierfür sind relativ einfach: Nehmen Sie als Beispiel das gleiche Haus in der gleichen Straße auf zwei verschiedenen Straßenseiten: Alleine durch die unterschiedliche Ausrichtung der Sonne entsteht eine Wertdifferenz, die schnell sechsstellig ausfallen kann. Oder nehmen Sie zwei Reihenhäuser: Neben dem einen liegt ein Feld, neben dem anderen verläuft ein Hochspannungsmast. Kein Algorithmus der Welt kann diesen Unterschied einschätzen. Wir als erfahrener Immobilienmakler können das aber ohne Probleme. Abgesehen davon, dass in einem Reihenhaus die Bäder neu sind und im anderen die Bäder aus 1970 stammen könnten. Auch hier ist die Wertdifferenz erheblich. Daher sind auch unsere Online- Schnellbewertungen zwar aussagekräftig, werden Ihnen aber nie die persönliche Einschätzung ersetzen. Sprechen Sie uns an: Sie erhalten eine professionelle Marktbewertung unserer Gutachter nach einem persönlichen Besuch bei Ihnen: kostenfrei und unverbindlich.

Durch unsere Erfahrung aus der Vermarktung von über 2.500 Immobilien sind wir zusätzlich in der Lage, aktuelle Marktentwicklungen in die Bewertung einfließen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie als Käufer oder Verkäufer die richtige Entscheidung treffen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne! Durch die fundierte Ausbildung unserer hauseigenen Gutachter sind wir hier der richtige Partner an Ihrer Seite.

Britta Oebels

IMMOBILIEN SICHER KAUFEN

Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, dann ist dies oft eine Entscheidung fürs Leben. Nun haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden, kennen den „objektiven“ Wert aber nicht. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, den Immobilienwert von uns als neutralem Gutachter ermitteln zu lassen. Durch unsere Immobilienbewertung sind Sie stets auf der sicheren Seite. Wir bewerten den Zustand der Immobilie, sodass Sie als Käufer später keine bösen Überraschungen erleben müssen.

Verkehrswertermittlung

(Vollgutachten)

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und vor allem gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Werteinschätzung

(Kurzgutachten)

Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Diese Form der Bewertung entspricht einer marktorientierten Preiseinschätzung und dient als wertvolle Orientierungshilfe bei der Kaufpreisfindung oder internen Fragestellungen.

Immobilienprüfung

(Kaufberatung)

Die Immobilienprüfung hilft Ihnen bei der objektiven Einschätzung des Gebäudezustands. Sie haben Ihre neue Immobilie gefunden oder möchten als Eigentümer über Entwicklungspotenziale sprechen? Fragen Sie unsere Spezialisten!

Wann ist eine Immobilienbewertung noch sinnvoll?

Erbschaft und/oder Schenkung

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine neutrale Bewertung sinnvoll. Auch bei einer Erbschaft und/oder Schenkung kann ein Wertgutachten für die neuen Eigentümer Sinn machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der durch das Finanzamt ermittelte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Im Zweifelsfall sollten Erben ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, um im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht unnötig belastet zu werden.

Scheidung

Bei einer Scheidung spielt vorhandenes Immobilienvermögen und dessen Bewertung eine zentrale Rolle. Besteht kein Ehevertrag, so wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Eine in diesem Zeitraum erworbene Immobilie zählt hierbei genauso wie das vorhandene Vermögen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Wert einer Immobilie durch einen neutralen Gutachter feststellen zu lassen.

Hypotheken

Auch eine Belastung mit Hypotheken und deren Verlängerung setzt eine Immobilienbewertung voraus. Einige Banken verlangen von ihren Kunden nach dem Ende der Zinsfestschreibung eine gutachterliche Werteinschätzung des Objekts.

Auf dieser Grundlage gewähren viele Finanzierer ihren Kunden verbesserte Konditionen für die anschließende Darlehenslaufzeit.

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  • Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
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