Dürfen wir Sie zurückrufen?
Social Media Profile
Besuchen Sie uns auf Facebook
Jetzt besuchenBesuchen Sie uns auf Instagram
Jetzt besuchenFür beide Parteien stellt der Wert eine maßgebliche Stellgröße für weitere Entscheidungen dar. Die Ermittlung einer verlässlichen Grundlage hat oberste Priorität.
Ein neutraler Gutachter löst dieses Problem: Er kann beiden Parteien ergänzend zu seinen, insbesondere von Banken geforderten gutachterlichen Werten, auch den Wert im Marktvergleich und das in der Immobilie steckende Potenzial aufzeigen.
Ein reines Maklerunternehmen bildet ausschließlich Marktpreise ab. Die für die Käuferfinanzierung notwendige Beleihungswertermittlung entscheidet aber über den notwendigen Einsatz des Eigenkapitals. Daher ist es unerlässlich, auch den gutachterlichen Verkehrswert einer Immobilie einschätzen zu können. Durch unsere Gutachter sind wir in der Lage, Ihnen die Marktseite und die Wertermittlungsseite kompetent aus einer Hand zu ermitteln.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne! Durch die fundierte Ausbildung unserer hauseigenen Gutachter sind wir hier der richtige Partner an Ihrer Seite.
Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, dann ist dies oft eine Entscheidung fürs Leben. Nun haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden, kennen den „objektiven“ Wert aber nicht. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, den Immobilienwert von uns als neutralem Gutachter ermitteln zu lassen. Durch unsere Immobilienbewertung sind Sie stets auf der sicheren Seite. Wir bewerten den Zustand der Immobilie, sodass Sie als Käufer später keine bösen Überraschungen erleben müssen.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine neutrale Bewertung sinnvoll. Auch bei einer Erbschaft und/oder Schenkung kann ein Wertgutachten für die neuen Eigentümer Sinn machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der durch das Finanzamt ermittelte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Im Zweifelsfall sollten Erben ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, um im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht unnötig belastet zu werden.
Bei einer Scheidung spielt vorhandenes Immobilienvermögen und dessen Bewertung eine zentrale Rolle. Besteht kein Ehevertrag, so wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Eine in diesem Zeitraum erworbene Immobilie zählt hierbei genauso wie das vorhandene Vermögen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Wert einer Immobilie durch einen neutralen Gutachter feststellen zu lassen.
Auch eine Belastung mit Hypotheken und deren Verlängerung setzt eine Immobilienbewertung voraus. Einige Banken verlangen von ihren Kunden nach dem Ende der Zinsfestschreibung eine gutachterliche Werteinschätzung des Objekts.
Auf dieser Grundlage gewähren viele Finanzierer ihren Kunden verbesserte Konditionen für die anschließende Darlehenslaufzeit.